15. März 2011. Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung war verfassungswidrig. Die über die Verfassungsgrenze hinausgehende Neuverschuldung über der Summe der Investitionen ist nicht in Ordnung. Das Gericht hat Zweifel an der Stichhaltigkeit der Begründung, dass mit dieser höheren Verschuldung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begegnet wurde. CDU und FDP haben geklagt, und sie haben die Klage gewonnen. Soweit so klar. Die meisten Kommentatoren schreiben heute konsequent: Das war eine Klatsche für Rot-Grün.
Doch wenn wir mal genau hinschauen und fragen, was eigentlich Gegenstand dieses Nachtragshaushaltes war, kommt Erstaunliches zu Tage. Denn nichts von dem, was in diesem Nachtragshaushalt steht, hat auch nur das Geringste mit der Politik der neuen Landesregierung zu tun. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Problem eigentlich darin bestehen könnte, dass die Wirklichkeit leider nicht zur Verfassung des Landes passt. Wie das?
Die Verfassung sieht ganz offensichtlich (von Rüttgers) vor die Wand gefahrene Landesbanken nicht vor. Gleiches gilt für Jugendminister, die Kindergartenträger auffordern, neue Plätze zu bauen, nur leider das Geld nicht auskömmlich im Haushalt zur Verfügung stellen. Auch Schulministerinnen, die die für eine geregelte Unterrichtsversorgung erforderlichen Stellen nicht etatisiert, sind in der Verfassung nicht vorgesehen. Ebenso wenig wie eine schwarz-gelbe Landesregierung, die sich – übrigens höchst richterlich festgestellt – das Geld zur Konsolidierung des Landeshaushalts widerrechtlich aus den Kassen ohnehin vor der Pleite stehender Städte genommen hat. Leider ist aber all das und noch mehr die Wirklichkeit, die die neue Regierung vorgefunden hat. Und genau die Bereinigung dieser in der Verfassung nicht vorgesehenen Missstände war Gegenstand des Nachtragshaushalts, der nun für verfassungswidrig erklärt wurde.
Wessen Verfassungsbruch war das jetzt eigentlich?





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