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27Nov

Urheberrechtsschutz im Internet – ein heikles Thema

Grüner Parteitag korrigiert Antrag zur Netzpolitik beim Thema Urheberrecht

Für viel Aufregung bei Künstlerinnen und Künstlern  hat in den vergangenen Wochen ein Antrag zur Netzpolitik bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 27. November in Kiel gesorgt. Durch die Formulierung im Entwurf war der Eindruck erweckt worden, die Grünen wollten den Urheberrechtsschutz generell auf 5 Jahre nach Veröffentlichung eines Werkes begrenzen – ggf. mit Verlängerungsoption, die aber für die Urheber selbst gebührenpflichtig sein könnte. Dies wurde als kalte Enteignung geistigen Eigentums verstanden und hat geradezu zu einem Entrüstungssturm vor allem in der Musikszene geführt.

Der Deutschen Kulturrat etwa warf den Grünen vor, wir opferten Kunst- und Kulturschaffende zugunsten der vermeintlichen Interessen von Internetnutzern. Der Kultur- und Kreativwirtschaft werde durch die vorgeschlagene neue Netzpolitik der Grünen der wirtschaftliche Boden entzogen.

Tatsächlich war der Entwurf des Antrags übers Ziel hinausgeschossen, und dies hat die Bundesdelegiertenkonferenz  auch zurecht korrigiert. Aber die Diskussion hat einen sehr realen und zugleich komplizierten Hintergrund, zu dem auch der Deutsche Kulturrat bis heute  keinen wirklich konstruktiven Lösungsvorschlag vorgelegt hat – wie übrigens bis hin zur Piratenpartei auch keine einzige Partei in Deutschland. Durch die Digitalisierung und die damit verbundene Möglichkeit, nahezu alle Kunst, z. B. Musik, Filme, Texte jeglicher Art blitzschnell in Originalqualität vervielfältigen und verbreiten zu können, wird soll der Urheberrechtsschutz heute oft mit Methoden gewährleistet werden, mit denen die Grünen als Bürgerrechtspartei nicht einverstanden sein können.

Wer das Herunterladen und Vervielfältigen von Daten im Netz kontrollieren will, um den Urheberrechtsschutz zu gewährleisten, ist leider schnell versucht, zu Methoden der Netzüberwachung  z. B. durch Schnüffelsoftware zu greifen, die der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Netz fundamental widerspricht. Zudem greift ein Abmahnunwesen im Netz um sich, bei dem viele unschuldige Nutzerinnen und Nutzer kriminalisiert werden.  Die Digitalisierung erlaubt es, Inhalte mit verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln und Kosten selbst zu produzieren, gemeinsam zu nutzen und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So können NutzerInnen auch teilweise selbst zu Kreativen werden und dabei zu Teilen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte für ihre Schöpfungen verwenden. Dies muss auch zukünftig möglich sein. Zudem ist es schon lange ein Ärgernis, dass Erben durch völlig überzogene Tantiemenforderungen und Verwaltungsgesellschaften durch die Nichtvermarktung allzu häufig die Veröffentlichung von Kunstwerken faktisch unterbinden – durchaus z. T. auch zum Schaden derer, die die Kunstwerke erst geschaffen haben. Zudem stellt sich die Frage, ob es überhaupt legitim ist, den Schutz geistigen Eigentums vererben zu können. Die derzeit geltende Zeitspanne eines Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin erscheint mir jedenfalls völlig überzogen und dient in aller Regel vor allem den wirtschaftlichen Interessen von Verwertungsgesellschaften wie Verlagen.

Die Herausforderung ist daher, das Urheberrecht an die veränderten Rahmenbedingungen im Sinne der freiheitlichen digitalen anzupassen, dabei aber die Künstlerinnen und Künstler in ihren Rechten am eigenen geistigen Eigentum z. B. auch gegenüber den Verwertungsgesellschaften zu stärken und eben nicht zu schwächen. Es sind einmal mehr die Grünen, die sich zutrauen, die verschlungenen Wege dahin zu suchen – auf die Gefahr hin, sich auch mal im Gestrüpp der legitimen Interessen der verschiedensten Seiten  zu verheddern und an einzelnen Stellen den Rückweg antreten zu müssen.

Der letztlich getroffene Beschluss, der z. B. mit der Prüfung einer lebenslangen Schutzfrist, Modellen einer Pauschalvergütung sowie der zeitlichen Begrenzung von Verwertungsrechten Dritter verschiedene Ansätze aufzeigt, wie dies geschehen kann, ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht. Aber angekommen sind wir längst noch nicht, denn viele Fragen sind nach wie vor offen.

Und hier der Link zum Bechluss:

http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf
Verfasst am 27.11.2011 um 15:58 Uhr von mit den Stichworten , , .
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Kommentare

  1. youdid29. November 2011

    Die Diskussion wird ja auf der Landesebene schon ziemlich lange geführt, zwischen LAG Medien und LAG Kultur. Gut fände ich, wenn verbal abgerüstet wird und man sich nicht ständig gegenseitig Inkompetenz vorwirft. Der Weg zu einem wirklichen Interessensausgleich ist lang und kompliziert- Hoffe aber, dass sich gegenseitige Wertschätzung und ein offener Debattenstil durchsetzt. Der Artikel in der Süddeutschen zum Thema war ziemlich differenziert:

    http://www.sueddeutsche.de/digital/gruenen-plaene-zur-netzpolitik-warum-die-zeit-der-wichtigen-internet-debatten-begonnen-hat-1.1220926

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