Weiter zum Inhalt
27Nov

Urheberrechtsschutz im Internet – ein heikles Thema

Grüner Parteitag korrigiert Antrag zur Netzpolitik beim Thema Urheberrecht

Für viel Aufregung bei Künstlerinnen und Künstlern  hat in den vergangenen Wochen ein Antrag zur Netzpolitik bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 27. November in Kiel gesorgt. Durch die Formulierung im Entwurf war der Eindruck erweckt worden, die Grünen wollten den Urheberrechtsschutz generell auf 5 Jahre nach Veröffentlichung eines Werkes begrenzen – ggf. mit Verlängerungsoption, die aber für die Urheber selbst gebührenpflichtig sein könnte. Dies wurde als kalte Enteignung geistigen Eigentums verstanden und hat geradezu zu einem Entrüstungssturm vor allem in der Musikszene geführt.

Der Deutschen Kulturrat etwa warf den Grünen vor, wir opferten Kunst- und Kulturschaffende zugunsten der vermeintlichen Interessen von Internetnutzern. Der Kultur- und Kreativwirtschaft werde durch die vorgeschlagene neue Netzpolitik der Grünen der wirtschaftliche Boden entzogen.

Tatsächlich war der Entwurf des Antrags übers Ziel hinausgeschossen, und dies hat die Bundesdelegiertenkonferenz  auch zurecht korrigiert. Aber die Diskussion hat einen sehr realen und zugleich komplizierten Hintergrund, zu dem auch der Deutsche Kulturrat bis heute  keinen wirklich konstruktiven Lösungsvorschlag vorgelegt hat – wie übrigens bis hin zur Piratenpartei auch keine einzige Partei in Deutschland. Durch die Digitalisierung und die damit verbundene Möglichkeit, nahezu alle Kunst, z. B. Musik, Filme, Texte jeglicher Art blitzschnell in Originalqualität vervielfältigen und verbreiten zu können, wird soll der Urheberrechtsschutz heute oft mit Methoden gewährleistet werden, mit denen die Grünen als Bürgerrechtspartei nicht einverstanden sein können.

Wer das Herunterladen und Vervielfältigen von Daten im Netz kontrollieren will, um den Urheberrechtsschutz zu gewährleisten, ist leider schnell versucht, zu Methoden der Netzüberwachung  z. B. durch Schnüffelsoftware zu greifen, die der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Netz fundamental widerspricht. Zudem greift ein Abmahnunwesen im Netz um sich, bei dem viele unschuldige Nutzerinnen und Nutzer kriminalisiert werden.  Die Digitalisierung erlaubt es, Inhalte mit verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln und Kosten selbst zu produzieren, gemeinsam zu nutzen und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So können NutzerInnen auch teilweise selbst zu Kreativen werden und dabei zu Teilen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte für ihre Schöpfungen verwenden. Dies muss auch zukünftig möglich sein. Zudem ist es schon lange ein Ärgernis, dass Erben durch völlig überzogene Tantiemenforderungen und Verwaltungsgesellschaften durch die Nichtvermarktung allzu häufig die Veröffentlichung von Kunstwerken faktisch unterbinden – durchaus z. T. auch zum Schaden derer, die die Kunstwerke erst geschaffen haben. Zudem stellt sich die Frage, ob es überhaupt legitim ist, den Schutz geistigen Eigentums vererben zu können. Die derzeit geltende Zeitspanne eines Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin erscheint mir jedenfalls völlig überzogen und dient in aller Regel vor allem den wirtschaftlichen Interessen von Verwertungsgesellschaften wie Verlagen.

Die Herausforderung ist daher, das Urheberrecht an die veränderten Rahmenbedingungen im Sinne der freiheitlichen digitalen anzupassen, dabei aber die Künstlerinnen und Künstler in ihren Rechten am eigenen geistigen Eigentum z. B. auch gegenüber den Verwertungsgesellschaften zu stärken und eben nicht zu schwächen. Es sind einmal mehr die Grünen, die sich zutrauen, die verschlungenen Wege dahin zu suchen – auf die Gefahr hin, sich auch mal im Gestrüpp der legitimen Interessen der verschiedensten Seiten  zu verheddern und an einzelnen Stellen den Rückweg antreten zu müssen.

Der letztlich getroffene Beschluss, der z. B. mit der Prüfung einer lebenslangen Schutzfrist, Modellen einer Pauschalvergütung sowie der zeitlichen Begrenzung von Verwertungsrechten Dritter verschiedene Ansätze aufzeigt, wie dies geschehen kann, ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht. Aber angekommen sind wir längst noch nicht, denn viele Fragen sind nach wie vor offen.

Und hier der Link zum Bechluss:

http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf
16Mrz

Wer hat da die Verfassung gebrochen?

15. März 2011. Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung war verfassungswidrig. Die über die Verfassungsgrenze hinausgehende Neuverschuldung über der Summe der Investitionen ist nicht in Ordnung. Das Gericht hat Zweifel an der Stichhaltigkeit der Begründung, dass mit dieser höheren Verschuldung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begegnet wurde. CDU und FDP haben geklagt, und sie haben die Klage gewonnen. Soweit so klar. Die meisten Kommentatoren schreiben heute konsequent: Das war eine Klatsche für Rot-Grün.

Doch wenn wir mal genau hinschauen und fragen, was eigentlich Gegenstand dieses Nachtragshaushaltes war, kommt Erstaunliches zu Tage. Denn nichts von dem, was in diesem Nachtragshaushalt steht, hat auch nur das Geringste mit der Politik der neuen Landesregierung zu tun. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Problem eigentlich darin bestehen könnte, dass die Wirklichkeit leider nicht zur Verfassung des Landes passt. Wie das?

Die Verfassung sieht ganz offensichtlich (von Rüttgers) vor die Wand gefahrene Landesbanken nicht vor. Gleiches gilt für Jugendminister, die Kindergartenträger auffordern, neue Plätze zu bauen, nur leider das Geld nicht auskömmlich im Haushalt  zur Verfügung stellen. Auch Schulministerinnen, die die für eine geregelte Unterrichtsversorgung erforderlichen Stellen nicht etatisiert, sind in der Verfassung nicht vorgesehen. Ebenso wenig wie eine schwarz-gelbe Landesregierung, die sich – übrigens höchst richterlich festgestellt – das Geld zur Konsolidierung des Landeshaushalts widerrechtlich aus den Kassen ohnehin vor der Pleite stehender Städte genommen hat. Leider ist aber all das und noch mehr die Wirklichkeit, die die neue Regierung vorgefunden hat. Und genau die Bereinigung dieser in der Verfassung nicht vorgesehenen Missstände war Gegenstand des Nachtragshaushalts, der nun für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wessen Verfassungsbruch war das jetzt eigentlich?

12Mrz

Zwischenbilanz

21Nov

Warum das Ende der B 229 N / L405 auch verkehrspolitisch richtig ist

Vor einigen Wochen hat Horst Becker, Mitglied der grünen Landtagsfraktion und parlamentarischer Staatssekretär für Verkehr schriftlich mitgeteilt, dass die Planungen der B 229 N in Langenfeld und des Durchstichs der L 405 (Viehbachtalstraße) in Solingen bis nach Landwehr beendet werden. Begründet hat er dies mit der klaren Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen im vorhandenen Straßennetz vor dem Straßenneubau. CDU, einige Medien und auch die IHK behaupten nun, dass das von der alten Landesregierung monatelang zurückgehaltene Verkehrsgutachten von der neuen Landesregierung überhaupt nicht bewertet worden sei, schließlich zeige es auf, dass nur der Neubau beider Straßen die einzige sinnvolle Möglichkeit sei, eine gute Autobahnanbindung Solingens an die A3 zu gewährleisten. Doch diese Behauptung ist aus mehreren Gründen falsch.  Informationen dazu finden Sie hier: http://gruene-solingen.de/detail/nachricht/warum-das-ende-der-b-229-n-l405-auch-verkehrspolitisch-richtig-ist.html

06Sep

Sarrazin stört – und das finden viele Menschen gut

Viele fragen sich, wie es sein kann, dass Sarrazin so viel Zustimmung erhält. Wie kann es sein, dass er dermaßen viel absurdes Zeug redet und so viel Unterstützung bekommt? Ich glaube, den Applaus kriegt er nicht für seine abwegigen Thesen, sondern dafür, dass er den Maistream stört. Und das hat Ursachen, über die wir tatsächlich ernsthafter nachdenken sollten.

Vielleicht sind wir PolitikerInnen manchmal nicht nah genug an der Lebenswelt und den konkreten täglichen Erfahrungen vieler Menschen.  Ich glaube, den meisten Menschen, die gut finden, dass Sarrazin stört, geht es nicht um Religion, nicht um den Islam, nicht um die Angst vor dem Aussterben der Deutschen, es geht nicht um Gene von Juden oder Basken, um angeborene und vererbbare Intelligenz. Nein, es geht nicht um diesen ganzen Schwachsinn, den Sarrazin von sich gibt.

Ich glaube, es geht um ganz andere, viel nähere und konkretere Fragen. Es geht vielleicht darum, dass zu viele die Erfahrung machen, dass sie Angst bekommen, wenn sie mancher Gruppe türkischer Jugenlicher begegnen. Es geht darum, dass viele Kinder zu Hause erzählen, dass sie sich bedroht und hilflos fühlen, und dass nicht wenige auch die Erfahrung machen, dass sie als Deutsche von Migranten angepöbelt oder auch verprügelt werden, manchmal auch nur, weil sie Deutsche sind. Die Liste ließe sich fortsetzen. Es gibt ein Gefühl in der Gesellschaft, dass sie dem hilflos gegenüber stehen, dass Politik darüber nicht sprechen will, dass es nicht für korrekt gehalten wird, darüber zu reden, und das finden die Leute nicht in Ordnung. Und deshalb freuen sie sich, wenn einer daher kommt, und unkorrekt handelt, selbst wenn er den letzten Blödsinn verzapft. Hauptsache, das Thema wird überhaupt mal offen angesprochen.

Ich glaube, dass wir diese Fragen endlich offener diskutieren müssen, auch wenn auch ich eben keine Patentrezepte habe, wie wir damit umgehen können. Aber Schweigen führt nicht zu einer Lösung, sondern zu Rattenfängern.

Seiten: 1 2 3 4 «

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
51 Datenbankanfragen in 1,347 Sekunden · Anmelden