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16Mrz

Gehört der Religionsunterricht in die Schulen?

Unter der Moderation von Schulministerin Sylvia Löhrmann führt Nordrhein-Westfalen nach langen Jahren der Debatte und vergeblichen Bemühungen vieler Vorgänger und Vorgängerinnen den Religionsunterricht für muslimisch gläubige Schülerinnen und Schüler ein. Von vielen wird dieser Schritt als historischer Fortschritt gewertet, andere nehmen die Entwicklung zum Anlass, den Religionsunterricht als solchen in Frage zu stellen und kritisieren daher diese Entwicklung.

Bei der Diskussion sollten wir zunächst zumindest zu Kenntnis nehmen, das sich die deutsche Gesellschaft anders als Frankreich nicht für den Weg entschieden hat, den die kritischen Stimmen propagieren. Der Religionsunterricht ist in Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlich verankert. Insofern muss die Schulministerin auf dieser Grundlage für die Gleichbehandlung der Religionen sorgen, denn der Gottesbezug in unserer Verfassung ist nicht beschränkt auf das christliche Gottesverständnis, und das heißt hier in NRW, auch den anderen Religionsgemeinschaften den staatlich beaufsichtigten Religionsunterricht zu ermöglichen. Das ist ihre Aufgabe, und die setzt sie konsequent um. Natürlich kann man die Auffassung vertreten, die Verfassung ändern zu wollen, aber man sollte nicht die Umsetzung des geltenden Verfassungsanspruches kritisieren. Das sind zwei Paar Schuhe.

Im Übrigen bin ich mit der Verfassung sehr einverstanden, weil ich nicht glaube, dass ein so wesentlicher Kern menschlicher Existenz, den die Religion in ihrer Vielfalt ausmacht, zu einer Privatsache erklärt werde sollte, die hinter geschlossene Türen gehört. Im Gegenteil gehört sie meiner Meinung nach immer mitten in die Gesellschaft – und damit auch in unsere Schulen. Nur so kann sie zum Gegenstand sinnvoller gesellschaftlicher Auseinandersetzung und damit zu einem produktiven Bestandteil menschlicher Gesellschaften werden. Die radikale Verneinung der Religion mag vertreten, wer will, auch das ist Ausdruck gelebter Freiheit in unserer Gesellschaft. Doch jegliche menschliche Kultur zeigt: Religion ist nun einmal untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden. Und wer will, dass sie nicht – immer wieder – zu einer die Zivilität bedrohenden Kraft wird, sollte dafür sorgen, dass sich gelebte Religion messen lassen muss an den humanistischen Werten unserer Gesellschaft. Wo sollen denn muslimische Kinder den Unterschied zwischen friedlichem Islam und menschenverachtendem Salafismus lernen? Wo die Konsequenzen demokratiefeindlichem christlichem Fundamentalismus? Wo könnte das besser gelingen als in öffentlichen Schulen?

Wer glaubt, die Antwort darauf sei die Einführung eines Faches Religionswissenschaften, springt m. E. auch zu kurz: Glauben wir, diese Lektion sei lernbar unter Auslassung von Spiritualität, die doch ein wesentlicher Kern von Religion ist? Nein. Wer Religion in seiner Bereicherung wie in seinen Gefahren im Bildungsprozess erfahrbar machen will, der kommt am konfessionsgebundenen Religionsunterricht nicht vorbei. Wer aber Religion aus den öffentlichen Institutionen verbannt, wird meiner Meinung nach im Ergebnis kulturellen Unfrieden ernten.

27Nov

Urheberrechtsschutz im Internet – ein heikles Thema

Grüner Parteitag korrigiert Antrag zur Netzpolitik beim Thema Urheberrecht

Für viel Aufregung bei Künstlerinnen und Künstlern  hat in den vergangenen Wochen ein Antrag zur Netzpolitik bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen am 27. November in Kiel gesorgt. Durch die Formulierung im Entwurf war der Eindruck erweckt worden, die Grünen wollten den Urheberrechtsschutz generell auf 5 Jahre nach Veröffentlichung eines Werkes begrenzen – ggf. mit Verlängerungsoption, die aber für die Urheber selbst gebührenpflichtig sein könnte. Dies wurde als kalte Enteignung geistigen Eigentums verstanden und hat geradezu zu einem Entrüstungssturm vor allem in der Musikszene geführt.

Der Deutschen Kulturrat etwa warf den Grünen vor, wir opferten Kunst- und Kulturschaffende zugunsten der vermeintlichen Interessen von Internetnutzern. Der Kultur- und Kreativwirtschaft werde durch die vorgeschlagene neue Netzpolitik der Grünen der wirtschaftliche Boden entzogen.

Tatsächlich war der Entwurf des Antrags übers Ziel hinausgeschossen, und dies hat die Bundesdelegiertenkonferenz  auch zurecht korrigiert. Aber die Diskussion hat einen sehr realen und zugleich komplizierten Hintergrund, zu dem auch der Deutsche Kulturrat bis heute  keinen wirklich konstruktiven Lösungsvorschlag vorgelegt hat – wie übrigens bis hin zur Piratenpartei auch keine einzige Partei in Deutschland. Durch die Digitalisierung und die damit verbundene Möglichkeit, nahezu alle Kunst, z. B. Musik, Filme, Texte jeglicher Art blitzschnell in Originalqualität vervielfältigen und verbreiten zu können, wird soll der Urheberrechtsschutz heute oft mit Methoden gewährleistet werden, mit denen die Grünen als Bürgerrechtspartei nicht einverstanden sein können.

Wer das Herunterladen und Vervielfältigen von Daten im Netz kontrollieren will, um den Urheberrechtsschutz zu gewährleisten, ist leider schnell versucht, zu Methoden der Netzüberwachung  z. B. durch Schnüffelsoftware zu greifen, die der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Netz fundamental widerspricht. Zudem greift ein Abmahnunwesen im Netz um sich, bei dem viele unschuldige Nutzerinnen und Nutzer kriminalisiert werden.  Die Digitalisierung erlaubt es, Inhalte mit verhältnismäßig einfachen technischen Mitteln und Kosten selbst zu produzieren, gemeinsam zu nutzen und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So können NutzerInnen auch teilweise selbst zu Kreativen werden und dabei zu Teilen auch urheberrechtlich geschützte Inhalte für ihre Schöpfungen verwenden. Dies muss auch zukünftig möglich sein. Zudem ist es schon lange ein Ärgernis, dass Erben durch völlig überzogene Tantiemenforderungen und Verwaltungsgesellschaften durch die Nichtvermarktung allzu häufig die Veröffentlichung von Kunstwerken faktisch unterbinden – durchaus z. T. auch zum Schaden derer, die die Kunstwerke erst geschaffen haben. Zudem stellt sich die Frage, ob es überhaupt legitim ist, den Schutz geistigen Eigentums vererben zu können. Die derzeit geltende Zeitspanne eines Schutzes bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin erscheint mir jedenfalls völlig überzogen und dient in aller Regel vor allem den wirtschaftlichen Interessen von Verwertungsgesellschaften wie Verlagen.

Die Herausforderung ist daher, das Urheberrecht an die veränderten Rahmenbedingungen im Sinne der freiheitlichen digitalen anzupassen, dabei aber die Künstlerinnen und Künstler in ihren Rechten am eigenen geistigen Eigentum z. B. auch gegenüber den Verwertungsgesellschaften zu stärken und eben nicht zu schwächen. Es sind einmal mehr die Grünen, die sich zutrauen, die verschlungenen Wege dahin zu suchen – auf die Gefahr hin, sich auch mal im Gestrüpp der legitimen Interessen der verschiedensten Seiten  zu verheddern und an einzelnen Stellen den Rückweg antreten zu müssen.

Der letztlich getroffene Beschluss, der z. B. mit der Prüfung einer lebenslangen Schutzfrist, Modellen einer Pauschalvergütung sowie der zeitlichen Begrenzung von Verwertungsrechten Dritter verschiedene Ansätze aufzeigt, wie dies geschehen kann, ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht. Aber angekommen sind wir längst noch nicht, denn viele Fragen sind nach wie vor offen.

Und hier der Link zum Bechluss:

http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf
16Mrz

Wer hat da die Verfassung gebrochen?

15. März 2011. Der Verfassungsgerichtshof hat gesprochen. Der Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung war verfassungswidrig. Die über die Verfassungsgrenze hinausgehende Neuverschuldung über der Summe der Investitionen ist nicht in Ordnung. Das Gericht hat Zweifel an der Stichhaltigkeit der Begründung, dass mit dieser höheren Verschuldung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begegnet wurde. CDU und FDP haben geklagt, und sie haben die Klage gewonnen. Soweit so klar. Die meisten Kommentatoren schreiben heute konsequent: Das war eine Klatsche für Rot-Grün.

Doch wenn wir mal genau hinschauen und fragen, was eigentlich Gegenstand dieses Nachtragshaushaltes war, kommt Erstaunliches zu Tage. Denn nichts von dem, was in diesem Nachtragshaushalt steht, hat auch nur das Geringste mit der Politik der neuen Landesregierung zu tun. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Problem eigentlich darin bestehen könnte, dass die Wirklichkeit leider nicht zur Verfassung des Landes passt. Wie das?

Die Verfassung sieht ganz offensichtlich (von Rüttgers) vor die Wand gefahrene Landesbanken nicht vor. Gleiches gilt für Jugendminister, die Kindergartenträger auffordern, neue Plätze zu bauen, nur leider das Geld nicht auskömmlich im Haushalt  zur Verfügung stellen. Auch Schulministerinnen, die die für eine geregelte Unterrichtsversorgung erforderlichen Stellen nicht etatisiert, sind in der Verfassung nicht vorgesehen. Ebenso wenig wie eine schwarz-gelbe Landesregierung, die sich – übrigens höchst richterlich festgestellt – das Geld zur Konsolidierung des Landeshaushalts widerrechtlich aus den Kassen ohnehin vor der Pleite stehender Städte genommen hat. Leider ist aber all das und noch mehr die Wirklichkeit, die die neue Regierung vorgefunden hat. Und genau die Bereinigung dieser in der Verfassung nicht vorgesehenen Missstände war Gegenstand des Nachtragshaushalts, der nun für verfassungswidrig erklärt wurde.

Wessen Verfassungsbruch war das jetzt eigentlich?

06Sep

Sarrazin stört – und das finden viele Menschen gut

Viele fragen sich, wie es sein kann, dass Sarrazin so viel Zustimmung erhält. Wie kann es sein, dass er dermaßen viel absurdes Zeug redet und so viel Unterstützung bekommt? Ich glaube, den Applaus kriegt er nicht für seine abwegigen Thesen, sondern dafür, dass er den Maistream stört. Und das hat Ursachen, über die wir tatsächlich ernsthafter nachdenken sollten.

Vielleicht sind wir PolitikerInnen manchmal nicht nah genug an der Lebenswelt und den konkreten täglichen Erfahrungen vieler Menschen.  Ich glaube, den meisten Menschen, die gut finden, dass Sarrazin stört, geht es nicht um Religion, nicht um den Islam, nicht um die Angst vor dem Aussterben der Deutschen, es geht nicht um Gene von Juden oder Basken, um angeborene und vererbbare Intelligenz. Nein, es geht nicht um diesen ganzen Schwachsinn, den Sarrazin von sich gibt.

Ich glaube, es geht um ganz andere, viel nähere und konkretere Fragen. Es geht vielleicht darum, dass zu viele die Erfahrung machen, dass sie Angst bekommen, wenn sie mancher Gruppe türkischer Jugenlicher begegnen. Es geht darum, dass viele Kinder zu Hause erzählen, dass sie sich bedroht und hilflos fühlen, und dass nicht wenige auch die Erfahrung machen, dass sie als Deutsche von Migranten angepöbelt oder auch verprügelt werden, manchmal auch nur, weil sie Deutsche sind. Die Liste ließe sich fortsetzen. Es gibt ein Gefühl in der Gesellschaft, dass sie dem hilflos gegenüber stehen, dass Politik darüber nicht sprechen will, dass es nicht für korrekt gehalten wird, darüber zu reden, und das finden die Leute nicht in Ordnung. Und deshalb freuen sie sich, wenn einer daher kommt, und unkorrekt handelt, selbst wenn er den letzten Blödsinn verzapft. Hauptsache, das Thema wird überhaupt mal offen angesprochen.

Ich glaube, dass wir diese Fragen endlich offener diskutieren müssen, auch wenn auch ich eben keine Patentrezepte habe, wie wir damit umgehen können. Aber Schweigen führt nicht zu einer Lösung, sondern zu Rattenfängern.

24Mai

Regieren können die Grünen nur mit Demokratinnen und Demokraten.

„DDR rettet Rüttgers“, so titelte die für provokante Überschriften bekannte taz nach dem Scheitern der rot-grün-roten Sondierungsgespräche in Düsseldorf. Weiter weg von der Wahrheit hätte sie kaum sein können. Richtig hätte die Schlagzeile lauten müssen: „Linke rettet Rüttgers.“  Denn mit der DDR hatte das alles eigentlich überhaupt nichts zu tun.

Es ging darum, ob mit den handelnden Personen der Linkspartei  im nordrhein-westfälischen Landtag eine soziale, ökologische und demokratische Reformpolitik für NRW verabredet und verlässlich umgesetzt werden kann. Und eine ganz wesentliche Voraussetzung ist nunmal, dass es ein Mindestmaß an gemeinsamem Demokratieverständnis gibt. Und daran gab es schon vor dem ersten Gespräch begründete Zweifel, weil gleich mehrere Führungskräfte der Linken gegenüber Journalisten deutlich gemacht hatten, dass sie auch heute noch die DDR nicht für ein Unrechtsregime halten, sondern für einen „legitimen Versuch, auf deutschem Boden eine Alternative zum Kapitalismus aufzubauen.“ Wer dann auch noch auf die Frage, ob auch die Stasi ein legitimer Versuch sei, erstmal nachdenken muss wie Frau Butterwegge oder mit der Gegenfrage antwortet, ob denn der Verfassungsschutz legitim sei, wie die Fraktionsvorsitzende Frau Beuermann, der sollte sich nicht wundern, dass man zumindest große Zweifel an der demokratischen Gesinnung der handelnden Personen hat.

Das Ergebnis des Sondierungsgesprächs vom 20. Mai war offensichtlich, dass diese Zweifel gegenüber den Mitgliedern der Verhandlungskommissionen von Grünen und SPD nicht nur nicht ausgeräumt werden konnten, sondern sich bei allen Beteiligten sogar noch weiter vertieft haben. Kein Wunder, wenn von der Linken sämtliche Fragen nach Unrecht in der DDR relativiert und Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland gegenübergestellt wurden. In der Konsequenz heißt das doch, dass die Mitglieder der NRW-Linken offensichtlich nicht unterscheiden können zwischen systematischem staatlich organisiertem Unrecht in einer menschenverachtenden Diktatur und Ungerechtigkeiten in einem demokratischen Rechtsstaat. Und mit solchen Leuten sollen Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam regieren? Die Partei, für die Menschenrechte unteilbar sind, die sich immer und überall für die Verfolgten in Diktaturen eingesetzt haben, egal ob es vermeintlich linke oder rechte Diktaturen waren? Die Partei, die ihre Identität gemeinsam mit den BürgerrechtlerInnen aus der ehemaligen DDR nach der Vereinigung neu definiert hat? Besser nicht, denn dann hätten wir einen Teil unserer eigenen Geschichte dementiert. Und wenn man schon in solch elementaren Demokratiefragen keine Ebene der Verständigung findet, wie soll es dann im täglichen Regierungshandeln werden? Eine solche Regierung hätte in meinen Augen keine wirkliche demokratische Legitimation und auch keine Erfolgschance gehabt. Und nach dem Scheitern wäre eine dann nachfolgende Landtagswahl für CDU und FDP ein Spaziergang zurück in die Regierung geworden. Deshalb war es gut, dass wir Grüne völlig unabhängig von der SPD die notwendigen Konsequenzen gezogen haben, auch wenn das jetzt bedeutet, dass wir als eigentliche Gewinner der Landtagswahl erneut in die Opposition müssen. Schade, aber es fehlt eben ein Mandat zur Mehrheit, und knapp daneben ist nun mal auch vorbei.

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